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Jagdrecht

Das komplexe Gebiet des Jagd- und Waffenrechts erfordert aufgrund seiner Besonderheiten ausgewiesene Spezialisten. Neben dem rechtlichen Sachverstand ist gerade die Erfahrung in der jagdlichen Praxis unerlässlich. Auch im Bereich des Waffenrechts, gleich ob für Jäger oder Sportschützen, sind neben der Kenntnis der umfangreichen rechtlichen Vorgaben die Erfahrungen in der tatsächlichen Handhabung nicht zu entbehren.

Jagdrecht

Damit ist Herr Rechtsanwalt Matthias Höfer, der seit 2010 praktizierender Jäger ist für Sie der richtige Ansprechpartner. Zu seinem Aufgabebereich zählen

  • Streitigkeiten um Wildschäden
  • Gestaltung und Prüfung von Pachtverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten aus Pachtverträgen (Nachpächter, Unterpacht, Begehungsscheine)
  • Polizei- und ordnungsrechtliche Fragestellungen bei Treib- und Drückjagden
  • Haftungsfragen für Jagdpächter
  • Tierhalterhaftpflicht
  • verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Hinblick auf die jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit
  • Vertretung bei Strafverfolgung
  • Anstellungsverträge mit Jagdaufsehern